Datenschutz-Hinweis beim Einsatz des Google+ Buttons

Vor Kurzem habe ich über die Einführung des Google+ Buttons geschrieben, mit welchem - ähnlich dem Facebook Like-Button - Website-Inhalte bewertet und empfohlen werden können. In den Kommentaren kam damals die Frage nach einer Datenschutzerweiterung des Impressums auf. Immerhin wird für den Facebook-Button auch ein Datenschutz-Hinweis benötigt. Auf spreerecht.de wurde nun eine Vorlage veröffentlicht.
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Der Artikel behandelt das generelle Problem und stellt auch einen Vergleich zur Rechtslage des Like-Buttons her. Sobald Änderungen am Datenschutz-Hinweis vorgenommen werden, wird der Artikel natürlich angepasst. Ihr findet den Muster-Datenschutz-Hinweis unter:
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2 Kommentare
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Matthias
Verfasst am 26. Oktober 2011 um 16:51 Uhr.
Hallo Jonas,
ich nutze seit einigen Tagen auf einigen meiner Seiten die so genannten „2-Klick-Buttons“ unter der Open-Source-Lizenz von heise.de
Mehr Info zu den „2-Klick-Buttons“:
http://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html
Beispiel in einem Blog-Beitrag am Ende des Contents (vor der Kommentar-Funktion):
http://doku-stream.info/hacker-portrait-einer-gegenkultur.html
Jonas Hellwig
Verfasst am 26. Oktober 2011 um 21:17 Uhr.
@Matthias: Vielen dank für den Tipp! Die Lösung kenne ich zwar, warte aber erstmal ab ob die Sachlage hierzu irgendwann etwas klarer wird.